Rechtliche Betreuung
Rechtliche Betreuung nach dem BGB unterstützt Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Dies kann dies z. B. notwendig werden, wenn man dauerhaft geschäftsunfähig ist und jemand seine rechtlichen Angelegenheiten übernimmt.
Als gerichtlich bestellter Betreuer helfe ich dir oder deinen Angehörigen dabei, Verträge, Bankgeschäfte, Wohnungsangelegenheiten oder medizinische Entscheidungen zu regeln.
Rechtliche Betreuung einfach verstehen (Link zur Broschüre)

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Co
Ich berate dich umfassend zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und weiteren wichtigen Dokumenten für Ihre persönliche Absicherung. Gemeinsam klären wir, wie du deine Wünsche für medizinische Behandlungen und rechtliche Entscheidungen rechtlich verbindlich festlegen kannst. Dabei erläutere ich verständlich die Unterschiede und Einsatzbereiche der einzelnen Vorsorgemöglichkeiten. Ich unterstütze bei der Erstellung passgenauer Dokumente, die den individuellen Bedürfnissen entsprechen. So sorgt man rechtzeitig vor und entlastet sich und seine Angehörigen im Ernstfall.
Wie geht das mit der Betreuung?
Lass dich beraten, wie eine Betreuung bei Gericht angeregt werden kann, auch wenn sich Angehörige dazu überfordert fühlen.
Neben der Überforderung von Angehörigen kann eine rechtliche Betreuung in folgenden Fällen angeregt werden:
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Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und die betroffene Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann (z. B. durch Demenz, psychische Erkrankung oder geistige Behinderung).
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Wenn die betroffene Person gefährdet ist, z. B. durch finanzielle Ausbeutung, Verwahrlosung oder gesundheitliche Risiken.
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Wenn die bisherige Unterstützung nicht mehr ausreicht, etwa durch den Wegfall oder Rückzug einer Vertrauensperson.
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Bei erheblichen Konflikten im sozialen Umfeld, die eine neutrale, gerichtlich bestellte Vertretung erforderlich machen.
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Wenn Behörden, Banken oder Einrichtungen eine rechtliche Vertretung verlangen, weil keine rechtsgültigen Vollmachten vorliegen.
Die Anregung kann durch Angehörige, Ärzte, Pflegekräfte, soziale Dienste oder auch von Amts wegen erfolgen – immer mit dem Ziel, die betroffene Person rechtlich zu schützen und zu unterstützen. Unsicher? Nimm Kontakt mit mir auf!

Ungewöhnlich und wirkungsvoll
Berufsbetreuung ist die berufsmäßige, vom Betreuungsgericht bestellte rechtliche Vertretung volljähriger Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können.